Statuten

4. Februar 2012

 

Artikel 1             Name und Sitz

Unter dem Namen "Simmentaler Brass Ensemble" existiert ein Verein im Sinne von Artikel
60 ff ZGB.

Der Sitz des Vereins befindet sich in Oberwil im Simmental.

 

Artikel 2             Zvveck und Mittel

Das Simmentaler Brass Ensemble bezweckt:

·         Das gemeinsame Musizieren in Blechbesetzung

·         Die Förderung insbesondere junger Talente

·         Die Organisation und Durchführung von Konzerten

Das Simmentaler Brass Ensemble soll dabei eine Ergänzung zu den Dorfvereinen und eine
Bereicherung der regionalen Kultur darstellen.

Die Mittel werden durch Konzerteinnahmen, Gönnerbeiträge und Sponsorengelder sowie
durch Subventionen und Zuwendungen aller Art beschafft.

 

Artikel 3             Mitgliedschaft

Mitglied kann werden, wer ein zur Besetzung passendes Musikinstrument entsprechend
beherrscht. Aufgenommen ist, wer die Proben und Konzerte besucht.

Artikel 4             Austritt und Ausschluss

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Mitglieder, die den Vereins in-
teressen zuwiderhandeln, können vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Artikel 5 Organe

Die Organe des Vereins sind:

·                    Die Hauptversammlung

·                    Der Vorstand

Artikel 6             Hauptversammlung

Der Vorstand beruft die Mitglieder jährlich zu einer Hauptversammlung ein, welche im ers-
ten Quartal im Rahmen des traditionellen Höcks stattfindet. Die Hauptversammlung ist ohne
Rücksicht auf deren Beteiligung beschlussfähig.

Im Weiteren lädt der Vorstand bei Bedarf zu einer ausserordentlichen Vereinsversammlung
ein.

 

Artikel 7             Kompetenzen der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist zuständig für:

·         Die Wahl des Vorstandes

·         Die Genehmigung des Probe- und Terminplanes

·         Die Genehmigung der Jahresrechnung

·         Die Genehmigung für Ausgaben über Fr. 500.-

·         Die Festsetzung eines Mitgliederbeitrages

·         Die Änderung der Vereinsstatuten

·         Die Auflösung des Vereins

 

 Artikel 8            Vorstand

Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern:

·         Präsident

·         Vizepräsident

·         Kassier

 

Artikel 9             Finanzielle Kompetenz des Vorstandes

Die finanzielle Kompetenz des Vorstandes beträgt r einmalige, ausserordentliche Geschäf-
te Fr. 500.- im
Jahr.

 

Artikel 10           Auflösung der Vereins

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Hauptversammlung, wobei mindes-
tens zwei D
rittel aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Aufsung zustimmen
müssen.

Im Falle der Auflösung geht das vorhandene Barvermögen an die Nationale Jugend Brass
Band der Schweiz sowie das Sc
hlagzeugmaterial an die Musikgesellschaft Oberwil über.

 

Artikel 11           Inkrafttreten

Die vorliegenden Statuten treten mit ihrer Annahme an der Hauptversammlung vom 4. Feb-
ruar 2012 rückwirkend per 1. Januar 2012 in Kraft.

Oberwil, 4. Februar 2012